Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Malta dadurch gegen Unionsrecht verstoßen hat, dass es eine abweichende Regelung erlassen hat, mit der der Fang von sieben wildlebenden Vogelarten erlaubt wird. Diese Regelung steht nicht mit den strengen Voraussetzungen im Einklang, die die Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten vorsieht.
(EuGH, Urteil vom 21.06.2018 - C-557/15)
(EuGH, Urteil vom 21.06.2018 - C-557/15)